Urteil: Kostenübernahme für eine persönliche Nachtwache neben den regulären Pflegeheimkosten

LSG Stuttgart, 08.07.2015, L 2 SO 1431/13

Im Einzelfall kann neben dem Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Pflegeheim (im Rahmen der sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege) Anspruch auf Übernahme der Kosten einer persönlichen Assistenz durch den Sozialhilfeträger bestehen (hier: persönliche Nachtwache, monatliche Kosten neben dem Heimentgelt 6.166 €). Ein solcher Einzelfall ist zB dann gegeben, wenn der Betroffene wegen krankheitsbedingter Besonderheiten seines Verhaltens ohne die zusätzliche Assistenz fixiert werden müsste.

siehe auch:
Meldung vom 27.08.2015
Meldung vom 18.07.2015
Meldung vom 30.10.2014
Meldung vom 25.09.2014
Meldung vom 25.03.2013

Meldung vom 01.10.2012
Meldung vom 22.03.2012
Meldung vom 16.11.2011

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