Beschluss zur Zwangsbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.3.2011, 2 BvR 882/09 ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen Zwangsbehandlung im Rahmen des Betreuungsrechtes noch zulässig sein kann.

Nun hat das Amtsgericht Offenbach einen sehr gründlich begründeten Beschluss erlassen und klargestellt, dass die derzeitige Rechtsunsicherheit nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden darf (AG Offenbach, 26.6.2012, 14 XVII 990/08 [zum Beschluss]).

Zurück
Alle Meldungen