Erste Empfehlungen des Behindertenrechtsausschusses der Vereinten Nationen an Deutschland

Der Behindertenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities) hat den ersten Staatenbericht Deutschlands, der nach der UN-Behindertenrechtskonvention einzureichen ist, geprüft. Am 17.4. dieses Jahres hat der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zum Staatenbericht veröffentlicht. Die Bemerkungen sind noch nicht ins Deutsche übersetzt. Sie stehen auf der Website der UN in englischer Sprache zur Verfügung.

Neben anderen kritischen Anmerkungen äußert sich der Ausschuss "besorgt darüber, dass die [deutschen] Gerichte die Standards der Konvention im nationalen Rechtssystem und in gerichtlichen Entscheidungen nur mangelhaft berücksichtigen und durchsetzen." (The Committee is concerned about: […] the lack of implementation and enforcement by the judiciary of the standards of the Convention in the national legal system and within court rulings.)

Der Ausschuss empfiehlt Deutschland "zu gewährleisten, dass Richterinnen und Richter […] wirksam darin fortgebildet werden, menschenrechtliche Standards anzuwenden, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen." (Ensure effective training of personnel in the justice, police and prison system on the application of human rights standards to promote and protect the rights of persons with disabilities.) [Concluding Observations] [Ergänzende Informationen der deutschen Monitoringstelle]

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