Grundsicherung und Unterkunftskosten in Freiburg

Die Stadt Freiburg hat in einer Pressemitteilung vom 22.12.2011 zugesichert, die neuen und deutlich erhöhten "Mietobergrenzen" für Grundsicherungsempfänger ("Hartz IV", Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) von Amts wegen rückwirkend zum 1.1.2010 zu berücksichtigen. Das Problem betrifft wahrscheinlich eine vierstellige Zahl von Haushalten. Wer für die Miete weniger Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommt, als er bezahlen muss, kann nun fordern, dass rückwirkend die neuen "Mietobergrenzen" beachtet werden. Das bedeutet im Regelfall, dass es zu einer Nachzahlung für den Zeitraum ab 1.1.2010 kommen muss.

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