LSG Sachsen-Anhalt entscheidet, dass über Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit der neuen KdU zu entscheiden ist (Beschluss vom 27.11.2013, L 5 AS 902/12 B ER)

Das LSG Sachsen-Anhalt hat im November 2012 im Eilverfahren entschieden, dass im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II Umzugskosten ggf. auch dann vom Jobcenter zu übernehmen sein können, wenn die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nicht angemessen sind. Nur einen Monat zuvor hatte das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gerade diese Frage zum Gegenstand hatte, als unzulässig zurückgewiesen. Damit liegt nun divergierende Rechtsprechung zweier Landessozialgerichte vor.

Zurück
Alle Meldungen