Revisionszulassung durch das BSG in einer SGB II-Sache

Am 12.12.2013 hat das BSG im Verfahren B 4 AS 197/13 B die Revision zugelassen. Es geht um die Frage, ob die Privilegierung des § 40 Abs. 4 SGB II (Beschränkung der Erstattungsverpflichtung von Kosten der Unterkunft auf 44 % bei Vollaufhebung der Bewilligung) entfällt, wenn – zB wegen Umzuges ins Ausland – nach Aufhebung der SGB II-Bewilligung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Anspruch auf Wohngeld bestehen konnte (2. Instanz: LSG Stuttgart, Urteil vom 14.5.2013, L 13 AS 1389/11).

Damit führten bislang drei unserer Nichtzulassungsbeschwerden aus dem Jahr 2013 und eine aus dem Jahr 2012 zur Zulassung der Revision.

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