Schriftliche Begründung des Kinderbetturteils des BSG liegt vor
Sechs Wochen nach dem Urteil des BSG, durch das ein Anspruch auf eine einmalige Hilfe für die Anschaffung eines Jugendbettes im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II zugesprochen wurde, liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor (Urteil vom 23.5.2013, B 4 AS 79/12 R).