Sollte ein Überprüfungsantrag wegen Mietobergrenzen trotz der Ankündigung des Jobcenters, von der die BZ am 22.12.2011 berichtet, gestellt werden?

Ja! Auf jeden Fall!

Warum?

1. Die neuen Mietobergrenzen lösen viele Probleme, aber nicht alle. Wer eine Miete hat, die höher ist als die neuen Mietobergrenzen, bekommt jedenfalls nach unserer Rechtsauffassung rückwirkend die volle Miete. Denn: Er wurde nicht rechtmäßig zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert.

2. Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 44 Abs. 4 SGB X iVm § 40 Abs. 1 SGB II) kann für ein Jahr plus das angeknabberte Jahr nachgezahlt werden. Gerechnet wird ab Datum des Antrages oder ab Datum des Bescheides. Wir glauben nicht, dass das Jobcenter es schaffen kann, noch in diesem Jahr so viele Überprüfungsbescheide zu erlassen.

3. Auf die Wohnungsgröße (vgl. BZ-Bericht vom 22.12.2011) kommt es aus rechtlicher Sicht nicht an. Ausschlaggebend ist allein die Höhe der Miete.

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